Bei einem Girokonto mit Guthabenbasis kann nicht überzogen werden
Autor: Qi Feng | Kategorie: Anlagemöglichkeiten 23. Aug 2010
Tags: Banken, Finanzen, Geld, Girokonten, Guthabenkonten, Zahlungsverkehr
Der Mehraufwand besteht nicht nur darin, dass man für die Bezahlung jeder Rechnung eine Bareinzahlung bei einer Bank machen muss, was meistens mit Gebühren verbunden ist. Aber um überhaupt erst einmal Rechnungen zahlen zu können, muss man Geld erhalten, und auch das ist ohne Konto sehr schwierig. Zwar zahlen Behörden Gelder auch in bar aus, bei Firmen ist dies aber heute unüblich. Gab es früher noch die Lohntüte, mit der das verdiente Geld jede Woche in bar ausgezahlt wurde, so wird heute ein Bankkonto erwartet. Ein fehlendes Konto kann somit ein echter Hinderungsgrund sein, um am normalen Arbeitsleben teilnehmen zu können.
Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und vor einigen Jahren gehandelt. Nach wie vor steht es den Banken und Sparkassen zwar frei, einem Kunden die Eröffnung eines Girokontos zu gestatten oder zu verweigern. Dies gilt aber nur für Konten mit einem Dispositionskredit. Wenn ein Konto aber nur als Girokonto auf Guthabenbasis geführt werden soll, besteht für das kontoführende Geldinstitut fast keine Möglichkeit, dies abzulehnen. Auch hier bestätigen aber Ausnahmen die Regel. So kann ein Geldinstitut die Kontoeröffnung unter anderem auch dann verweigern, wenn eine Unzumutbarkeit vorliegt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Kunde bei der Eröffnung des Kontos falsche Angaben macht. In einem solchen Fall kann die Bank das Konto kündigen, ebenso, wenn das Konto über mindestens ein Jahr umsatzlos ist, das heißt, weder Geld ein- noch ausgeht. Gleiches gilt, wenn mit der Führung des Kontos Risiken für die Mitarbeiter der Bank oder andere Kunden verbunden sind, der Kontoinhaber also beispielsweise als gewalttätig bekannt ist, wobei ein solcher Umstand eher selten der Fall sein dürfte.
Ein rein auf Guthabenbasis geführtes Konto verfügt, so wie es der Name schon sagt, über keinerlei Möglichkeiten zur Kontoüberziehung. Reicht das vorhandene Guthaben nicht aus, um eine Überweisung oder Lastschrift auszuführen, so wird dies von der Bank auch nicht vorgenommen. Der Kunde kann somit nur über das Guthaben verfügen, was sich tatsächlich auf seinem Konto befindet. Da die Bank für ein solches Konto nur die üblichen Gebühren für die Kontoführung erhält, ist diese Art Konto für die Bank zwar einerseits relativ sicher, auf der anderen Seite aber auch wenig attraktiv. Banken verdienen einen Teil ihres Geldes damit, dass sie für Kontoüberziehungen vergleichsweise hohe Zinsen berechnen. Kann ein Konto nicht überzogen werden, so kann die Bank damit auch kein Geld verdienen. Für den Kontoinhaber eröffnet ein solches Konto aber völlig neue Möglichkeiten, denn selbst mit einem Eintrag als Schuldner und geringer Bonität kann er ein Konto eröffnen und damit am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen. Der Mehraufwand entfällt, und auch die Kosten, die vorher für Bareinzahlungen angefallen sind, müssen nicht mehr gezahlt werden. Trotz der jetzt anfallenden Kontoführungsgebühren sind die Kosten geringer, und als Inhaber eines Kontos kann man problemlos Gelder erhalten und überweisen.
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