Das Patentrecht: Anmeldung, Nutzung und Rechtsverletzungen
Autor: Qi Feng | Kategorie: Deutsches Recht und Gesetze 15. Feb 2011
Tags: Arzneimittel, Erfindungen, Ideen, Missbrauch, Patentrechte
Um ein Patent zu erlangen, muss man beim zuständigen Patentamt eine Patentanmeldung einreichen. Die Patentgesetze unterscheiden sich von Region zu Region. Bei internationalen Patenten verlängert sich der verwaltungstechnische Ablauf. Wird ein Patent erteilt, besitzt der Inhaber des Patents während der Dauer der Patentlaufzeit ein sogenanntes Ausschließlichkeitsrecht, bezogen auf die Nutzung der von ihm patentierten Erfindung. Lediglich einen Anspruch auf Entschädigung besitzt der Patentanmelder in der Zeit zwischen der Anmeldung und der entsprechenden Erteilung. Damit ist die Zahlung einer Lizenzgebühr gemeint. Dieser Anspruch fällt allerdings rückwirkend weg, wenn keine Erteilung des Patentes stattfindet bzw. diese zurückgenommen wird.
Der Inhaber des Patentes besitzt allerdings nur ein bedingtes positives Benutzungsrecht. Dies ist vor allem dann relevant, wenn es zum Beispiel um die Verwendung eines pharmazeutischen Wirkstoffes geht. Hierbei sind die Vorgaben des Arzneimittelgesetzes zu beachten und daher ist die Handlungsfreiheit des Patentinhabers mit seiner Erfindung gesetzlich eingeschränkt. Der Grundsatz, dass der Patentinhaber alleine das Recht besitzt, seine Erfindung gewerblich zu nutzen, ist somit eingegrenzt. Es ist allerdings das Recht jedes Erzeugnispatentinhabers, Dritten zu verbieten, das Erzeugnis zu produzieren, es zu gebrauchen bzw. es gewerblich zu nutzen. Einer Patentrechtsverletzung muss daher durch genaue Information, über die individuellen Bestimmungen der jeweiligen Erfindung, vorgebeugt werden. Es liegt allerdings auch im Ermessen des Patentinhabers, seine vermögensrechtlichen Ansprüche teilweise oder sogar ganz auf andere Personen oder Körperschaften zu übertragen.
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