Finanzierung eines Fahrzeuges durch Privatleasing

Autor: Qi Feng | Kategorie: Allgemein 31. Mrz 2011

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Bei einem Leasingvertrag handelt es sich im weitesten Sinne um einen Mietvertrag. Der Gegenstand des Vertrages ist im Besitz Kunden allerdings nicht sein Eigentum. Eine typische Form ist der Kauf eines Fahrzeuges. Hierbei wird das Leasing häufig als Finanzierungsalternative genutzt. Für den Kunden ergeben sich dabei zahlreiche Vorteile.

Zwischen dem Autohaus und dem Kunden wird ein Leasingvertrag geschlossen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bilden dabei das Bürgerliche Gesetzbuch und das Verbraucherkreditgesetz. In dem Vertrag werden die Rechte und Pflichten sowohl des Leasingnehmers als auch des Leasinggebers festgelegt. So muss der Leasinggeber das Fahrzeug zu dem vereinbarten Termin in einem einwandfreien Zustand an den Leasingnehmer übergeben. Der Leasingnehmer seinerseits ist verpflichtet, das Fahrzeug während der Nutzung durch eine zusätzliche Vollkaskoversicherung zu versichern. Außerdem muss das Fahrzeug in den entsprechenden Intervallen durch eine anerkannte Vertragswerkstatt gewartet werden. Weitere wesentliche Punkte sind u. a. die Dauer des Vertrages, die vereinbarte Rate, der so genannte Restwert und die Kilometerbegrenzung (Fahrleistung). Festgelegt wird auch der Betrag, der für jeden Kilometer der über der vereinbarten Fahrleistung gefahren wird, gezahlt werden muss. Wesentlicher Vorteil für den Kunden ist, dass er nach Ablauf des Leasingvertrages verschiedene Möglichkeiten hat. So kann er das Fahrzeug kaufen oder im Autohaus abgeben. Der so genannte Leasingrückläufer wird dann begutachtet, um den Wert zu ermitteln. Dabei wird zwischen der gebrauchsüblichen und der außerordentlichen Abnutzung unterschieden. Zu einer gebrauchsüblichen Abnutzung zählen u. a. leichte Kratzer im Lack, normale Polsterabnutzung oder die Schwitzölbildung im Antrieb. Außerordentlich sind z. B. Beulen, Unfallschäden, Brandlöcher in den Polstern oder abgebrochene Anbauteile. Für die Begutachtung wird ein Protokoll erstellt, das beide Vertragspartner gegenzeichnen. Dieses bildet dann auch die Grundlage für die Berechnung der zusätzlichen Kosten.

Über ein Privatleasing als Finanzierungsalternative für ein Fahrzeug nachzudenken, lohnt auf jeden Fall. Die monatliche Belastung ist geringer als bei anderen Finanzierungsmethoden und es können auch Sonderzahlungen vereinbart werden. Der Kunde hat in regelmäßigen Abständen einen Neuwagen und ist so, technisch gesehen, immer auf dem neuesten Stand.

©istock-photo.com/SusanneB

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