Wann der Rücktritt vom Kaufvertrag gegeben ist
Autor: Qi Feng | Kategorie: Deutsches Recht und Gesetze 17. Mai 2011
Tags: Bekleidung, Geschäfte, Haushaltsgeräte, Kaufverträge, Verträge, Waren

Täglich gehen Menschen einen Kaufvertrag ein, denn selbst das Einkaufen von Lebensmittel ist im weitesten Sinne ein Kaufvertrag. Die Dinge werden gewählt, bezahlt und nach Hause getragen. Stellt man dann fest, dass die Ware verdorben ist, dann kann man sie ins Geschäft zurückbringen und bekommt ein gleichwertiges Produkt dafür. So kann es sich auch bei Bekleidung, die man in großen Handelsketten angeboten bekommt, verhalten. Die Ware liegt verpackt auf den Warenständern. Meist kann man sie nicht anprobieren und kauft sie wie gesehen. Zu Hause angekommen wird sie anprobiert. Stellt man dann fest, dass das Teil nicht passt oder Fehler aufweist, dann hat man das Recht zum Umtausch. Steht keine weitere Ware zum Kauf bereit, dann kann man vom Kaufvertrag zurücktreten.
Dieser Rücktritt vom Kaufvertrag ist auch möglich, wenn die gekaufte Ware nicht den Vorstellungen entspricht oder defekt war. Zum Nachweis sollte der Kassenzettel vorgelegt werden können. Hat man diesen nicht, dann muss der Laden die Ware trotzdem wieder entgegennehmen. Vorausgesetzt, sie wurde in dem Geschäft auch gekauft. Hat man Waren über das Internet oder Kataloge bestellt, dann werden die beanstandenden Waren einfach zurückgeschickt. Versandhäuser geben ihren Warensendungen stets Rücksendeaufkleber mit auf den Weg. So ist es ganz einfach, die Ware wieder retour senden zu können. Sie wird einfach in den Karton gelegt, der Rücksendegrund angekreuzt und der mitgelieferte Aufkleber verwendet. So kostet die Sendung kein Geld und man hat keine Kosten. Vorausgesetzt, man hat sich an die 14 Tage des Umtauschrechts gehalten, die der Gesetzgeber eingeräumt hat.
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